Mit der Revision zum 1. Januar 2021 erfolgt eine Anpassung der Prüfsystematik für Unternehmen der Stufen Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch und Fleischwaren, teilt QS mit.
Ab dem 1. Juli 2021 werden die Spotaudits in den Betrieben der oben genannten Stufen völlig unangekündigt durchgeführt. Damit entfällt die Möglichkeit der vorherigen Kontaktaufnahme (aktuell max. 24 Stunden vor einem Audit möglich). Ziel der Maßnahmen sei es, so QS weiter, ein realistischeres Bild der tatsächlichen Situation – insbesondere in Bezug auf mikrobiologische kritische Betriebsabläufe – im Audit zu erlangen.
Darüber hinaus steht den Betrieben ab dem 1. Januar 2021 nur noch die Auditoption Angekündigtes Systemaudit mit zusätzlichem, unangekündigten Spotaudit zur Verfügung. Die Auditoption Unangekündigte Systemaudits ohne weitere Spotaudits entfällt.