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Nachdem der QS-Fachbeirat im Herbst 2017 beschlossen hat, dass auch Erzeuger mit einem GLOBALG.A.P. Option 2-Zertifikat (Gruppenzertifizierung) unter bestimmten Voraussetzungen Obst und Gemüse ins QS-System liefern können, wurden die konkreten Schritte für eine Systemteilnahme definiert. Jetzt geht es laut QS an die Umsetzung.

„Die Organisation der Teilnahme orientiert sich dabei an der bewährten Teilnahme der Option 1-Betriebe“, erklärt Dr. Annette Förschler, verantwortliche bei QS für dieses Projekt. „Dadurch ist es ist uns gelungen, der Teilnahme am QS-System für GLOBALG.A.P. Option 2-Betriebe klar strukturiert und praxisorientiert zu gestalten“, so Dr. Förschler weiter. Die QS-Teilnahme über ein GLOBALG.A.P. Option 2-Zertifikat sei für alle Mitglieder einer Erzeugergruppe möglich, die ihren Sitz und ihre Anbaufläche in der Europäischen Union haben und die seit mindestens zwei Jahren über eine Zertifizierung von GLOBALG.A.P. verfügen. Die Betriebe müssen zudem am QS-Rückstands-Monitoring teilnehmen. Sie werden bei QS registriert und wenden die GLOBALG.A.P-Prüfsystematik an. Für die korrekte Umsetzung der Anforderungen ist der QS-Bündler verantwortlich. „Unter der Prämisse qualitativ hochwertige Ware, zuverlässig und sicher produziert, hat der QS-Fachbeirat die Anforderungen für die Teilnahme von Erzeugern mit einem GLOBALG.A.P. Option 2-Zertifikat so festgelegt, dass eine praktisch gleichwertige Qualitätssicherung der Prozesse gewährleistet werden kann“, betont Dr. Förschler. „Die Verfügbarkeit von QS-Ware wird gesichert und unnötige Kosten durch Doppel-Auditierungen werden vermieden. Das ist ein wichtiger Schritt, um länderübergreifend ein vergleichbar hohes Niveau bei der Produktion von sicherem Obst und Gemüse zu schaffen.“