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Einer der wichtigsten Aspekte stufenübergreifender Qualitätssicherung ist die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund sind nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Lebensmittelunternehmen dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der von ihnen empfangenen und in Verkehr gebrachten Ware zu gewährleisten und ihre Waren dem Lieferunternehmen und dem Empfängerunternehmen eindeutig zuordnen zu können, berichtet QS.

Übereinstimmende Berichte aus den Reihen der Lebensmittelüberwachung und von QS-Auditoren weisen darauf hin, dass die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln besonders in kleinen und mittleren Lebensmittelbetrieben (KMU) in manchen Fällen schwierig zu gewährleisten ist. Hindernisse können z.B. wechselnde Lieferanten bzw. Einkaufsmöglichkeiten je nach Angebotslage, fehlende Lieferpapiere oder ungenügend geschultes Personal sein. Um diesem Thema gerecht zu werden, wurde im Rahmen eines Bundesforschungsprojektes des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Praxisstudie 'Rückverfolgbarkeit in kleinen und mittleren Lebensmittelbetrieben' veröffentlicht. Beteiligt an der Studie waren u.a. Betriebe aus dem QS-System.

Die veröffentlichten Ergebnisse sollen:

Betrieben, denen im Rahmen der Auditierung Optimierungspotenzial aufgezeigt wurde, als Hilfestellung dienen,
die Unternehmen in der Lebensmittelindustrie für das Thema interne Rückverfolgbarkeit sensibilisieren,
Anregungen und Hinweise für die praktische Umsetzung geben und
die Erfolgsfaktoren für eine gute Rückverfolgbarkeit beschreiben.