qs_logo_2018_14.png

Landwirte und Erzeuger können zukünftig unmittelbar auf ihre Daten, die in der QS-Datenbank gespeichert sind, zugreifen. Bislang ist dies nur über den Bündler möglich. Über einen persönlichen Zugang erhält der Landwirt Lese-Zugriff auf alle Daten, die von seinem Betrieb in den Datenbanken des QS-Systems gespeichert werden, wie Auditergebnisse und Monitoringdaten.

Außerdem, so teilte QS weiter mit, umfasst der Zugang Auskunft über die Nutzungsberechtigten, also welche Bündler, welche Zertifizierungsstellen oder – nur mit der Zustimmung des Landwirts – welche Dritten Zugriff auf seine Daten haben.
In den nächsten Monaten übermitteln die Bündler die individuellen Zugangsdaten an die Betriebe per E-Mail oder per Post. Die Bündler vertreten den Landwirt vollumfänglich im QS-System. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die Bündler Zugriff auf die Daten, die von den gebündelten Betrieben gespeichert sind. Hiervon ausgenommen sind besonders schützenswerte Daten (z.B. Details zu den Antibiotikaverschreibungen, Schlachtbefunddaten Schwein). Zugriff zu diesen Daten erhält der Bündler nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Landwirt.