Dafür können laut QS auf der Webseite die aktualisierten Leitfäden sowie die Erläuterungen für den Bereich Landwirtschaft, die ab dem 1. Januar 2021 gültig werden, eingesehen und kommentiert werden. Verbesserungsvorschläge, Anregungen aber auch Kritik können über ein Onlineformular eingeschickt werden.