Seit dem 1. März 2018 können die unterschiedlichen Produktionsbereiche mit einer Kombi-Checkliste bewertet werden. Durch den Auditbericht, der die Bereiche Fleischverarbeitung, Be- und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Kartoffeln abdeckt, wird der Aufwand für die Unternehmen und für die Auditoren deutlich verringert und die Übersichtlichkeit erhöht. Denn, so QS, es sei schnell erkennbar, welche Kriterien zum Erhalt einer QS-Lieferberechtigung für beide Bereiche erfüllt werden müssen.