Be- bzw. verarbeitetes Obst, Gemüse und Kartoffeln gehört seit Einführung des neuen QS-Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung im vergangenen Jahr auch in den Geltungsbereich des QS-Systems. Bisher, so QS, mussten bei Unternehmen, die neben Fleisch auch Obst, Gemüse oder Kartoffeln verarbeiten, die Bewertungen beider Systemketten in separaten Checklisten eingetragen werden.
Seit dem 1. März 2018 können die unterschiedlichen Produktionsbereiche mit einer Kombi-Checkliste bewertet werden. Durch den Auditbericht, der die Bereiche Fleischverarbeitung, Be- und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Kartoffeln abdeckt, wird der Aufwand für die Unternehmen und für die Auditoren deutlich verringert und die Übersichtlichkeit erhöht. Denn, so QS, es sei schnell erkennbar, welche Kriterien zum Erhalt einer QS-Lieferberechtigung für beide Bereiche erfüllt werden müssen.