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Da eine Auditdurchführung vor Ort in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein kann, wird die Möglichkeit zur Durchführung von Remote-Kontrollen bis auf Weiteres fortgesetzt.

Die Durchführung von Remote-Kontrollen stellt eine Ausnahmeregelung dar, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch aufrecht zu erhalten, wenn ein Audit vor Ort aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist. Die Möglichkeit der Durchführung war zunächst bis zum 31. Oktober 2021 begrenzt. QS Qualität und Sicherheit GmbH