Weiter heißt es, dass eine Vermarktung als QS-Ware nicht zulässig sei, wenn Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben bezogen wurde. Für die Substratherstellung und Inokulation sei keine Teilnahme am QS-System erforderlich, heißt es abschließend.