Ab dem 1. Januar 2021 verlangt die neue Düngeverordnung, dass in nitratbelasteten Gebieten 20 % unter dem ermittelten Stickstoffbedarf gedüngt wird.
QS hat die nahende Umsetzung der Verordnung genutzt, um mit Kerstin Mahler, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Rheinland-Pfalz, über die Auswirkungen zu sprechen.
Mahler geht davon aus, dass die deutlich verschärften Düngevorschriften und die Festlegung sogenannter roter Gebiete mit Ertrags- und Qualitätsverlusten im Gemüseanbau verbunden sein werden.
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