Allerdings nur, so QS, wenn sich alle Zertifizierungsstellen und Auditoren an bestimmte Regeln bei der Auditierung halten, die ergänzend zu den bereits üblichen Schutzmaßnahmen (z.B. Infektionsschutz in Lebensmittelbetrieben, Seuchenschutz und Biosicherheit in tierhaltenden Betrieben) beachtet werden müssen. Diese „Handlungsempfehlungen zur Auditdurchführung unter Beachtung des aktuellen Corona-Geschehens“ stehen für Zertifizierungsstellen und Auditoren im Infoportal zum Coronavirus zum Download bereit.