Im Zuge der kommenden EU-Richtlinie zu sogenannten Green Claims (u.a. falsche Nachhaltigkeits-Versprechen, irreführende Öko-Werbung, Fake-Siegel) dürfen ökologische Vorzüge eines Produkts künftig nur noch beworben werden, wenn diese eindeutig belegbar sind.
Aber wie kann mit Green Claims sicher geworben werden und welche Rechte und Verantwortlichkeiten haben dabei Unternehmen? Diese und weitere Fragen beantwortete das Online-Seminar “Green Claims: Nachhaltigkeit von Lebensmitteln sicher kommunizieren” der QS-Akademie im September, das nach wie vor gebucht werden kann.
Neben einem Überblick über die aktuelle Rechtslage liefert Ihnen darin der Referent, Prof. Dr. Clemens Comans (promovierter Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt im Lebens- und Futtermittelbereich), praxisgerechte Tipps zur Vermeidung von Irreführung bei Green Claims und erklärt, welche Dos und Don’ts künftig bei der Konzeption und Umsetzung von Werbe- und Marketingmaßnahmen relevant sind. QS