Oberlandesgericht Düsseldorf: „Nichtigkeitsklage steht Metro-Aufspaltung nicht im Wege“

Die Metro-Konzernspitze plant, die Lebensmittelsparte mit den Metro-Großmärkten und den Real-Supermärkten auf der einen Seite und die Elektroniksparte mit den Ketten Media Markt und Saturn auf der anderen aufzuspalten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einer Anhörung am 22. Juni, dass die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Spaltung nicht entgegenstehen. Dies bestätigte der Pressesprecher des OLG, Andreas Vitek, auf Anfrage des Fruchthandel Magazins. Inwieweit die Feststellungsklage der Aufspaltung entgegenstehe, könne das Gericht aus formellen Gründen nicht entscheiden. Dies müsse nun das zuständige Registergericht tun und klären, ob die Aufspaltung durchgeführt werden kann.
Mit der geplanten Trennung Mitte 2017 sollen diese Sparten als eigenständige Unternehmen fortgeführt werden. Dabei behält die Lebensmittelsparte den Traditionsnamen Metro. Die Elektroniksparte erhält den neuen Kunstnamen Ceconomy. Die Elektronikketten selbst werden aber weiter unter den altbewährten Namen Media Markt und Saturn firmieren. Beide Unternehmen werden weiterhin an der Börse notiert sein.
Gegen die Aufspaltung hatten einige Aktionäre vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.