Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Möhren im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2025.