Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierfür eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Spirotetramat erteilt, wie QS mitteilt. Die Erweiterung der Zulassung gilt für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2018.