Notfallzulassung für Movento 100 SC

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Movento 100 SC erteilt.

Wie QS mitteilt, darf das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) danach über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) sowie gegen den Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyri) vom 26. April bis zum 23. August 2019 angewendet werden.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren aktuellen Notfallzulassungen sind auf der Internetseite des BVL zu finden.