Nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Kontaktfungizid (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen die Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und die Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst im Zeitraum zwischen dem 8. August und dem 5. Dezember 2018 eingesetzt werden, wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH in ihrem aktuellen Newsletter mitteilt.
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