Die Probenahme und die Laboruntersuchung liegen in der Verantwortung des Importeurs. Darüber hinaus nehmen Inspektoren der Kontrollbehörden bei Importkontrollen Stichproben von Partien von Tomaten- oder Paprikasaatgut aus Drittländern, das zur Einfuhr in die Niederlande angeboten wird. Das CLIENT-Import-System wählt die zu beprobende Sendung zufällig aus, die Proben werden im Labor auf das Vorhandensein von ToBRFV untersucht. Im Juni 2020 begann die NVWA mit der Überwachung von Tomaten- und Paprikasaatgut beim Import. Seit dem 15. August 2020 ist diese Überwachung gesetzlich vorgeschrieben und es müssen mindestens 20 % der eingehenden Sendungen beprobt werden.