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Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit (NVWA) hat die Kontrolldienste angewiesen, ab dem 1. April 2021 Importproben von Tomaten- und Paprikasaatgut zu nehmen. Für exportierende Länder besteht die Verpflichtung, nachzuweisen, dass diese Partien frei von der aggressiven Virus-Krankheit Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) sind.

Die Probenahme und die Laboruntersuchung liegen in der Verantwortung des Importeurs. Darüber hinaus nehmen Inspektoren der Kontrollbehörden bei Importkontrollen Stichproben von Partien von Tomaten- oder Paprikasaatgut aus Drittländern, das zur Einfuhr in die Niederlande angeboten wird. Das CLIENT-Import-System wählt die zu beprobende Sendung zufällig aus, die Proben werden im Labor auf das Vorhandensein von ToBRFV untersucht. Im Juni 2020 begann die NVWA mit der Überwachung von Tomaten- und Paprikasaatgut beim Import. Seit dem 15. August 2020 ist diese Überwachung gesetzlich vorgeschrieben und es müssen mindestens 20 % der eingehenden Sendungen beprobt werden.