Die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für den Obst- und Gemüsegroßhandel haben am 11. März begonnen, und die Sozialpartner (der Arbeitgeberverband GroentenFruit Huis (GFH) und die Gewerkschaften CNV, FNV Handel und RMU Werknemers) haben inzwischen drei Gesprächsrunden abgeschlossen, so das GFH.

laptop-3196481_1920

Image: Aymanejed/pixabay

Die erste Konsultationsrunde war informeller Natur, bei der die Sozialpartner die aktuellen Entwicklungen in der Branche sowie die nationalen und internationalen geopolitischen Entwicklungen und die Entwicklung der Tarifverhandlungen in den Niederlanden erörterten. In der zweiten Konsultationsrunde am 7. April wurden die Vorschläge ausgetauscht.

Wie in den Vorjahren ist die Lohnentwicklung nach wie vor ein Hauptthema in den Verhandlungen. Die Entwicklung des gesetzlichen Mindeststundenlohns (WML) bleibe eine Herausforderung für den Tarifvertrag und wirke sich auf das untere Ende der Lohnstruktur aus, betreffe aber letztlich die gesamte Lohnstruktur. Der WML wird ab 1. Juli 2025 erneut um 2,42 % auf 14,40 Euro pro Stunde steigen. 

Die FNV fordert eine strukturelle Lohnerhöhung von 7 %, der niedrigste Stundenlohn im Tarifvertrag muss auf 16 Euro steigen, um von einem existenzsichernden Lohn sprechen zu können, und fordert dabei einen automatischen Preisausgleich, was bedeutet, dass die Löhne zum Ausgleich des Anstiegs der Lebenshaltungskosten durch Anwendung eines Preisausgleichssystems indexiert werden sollen. CNV fordert eine strukturelle Lohnerhöhung von 6 % und RMU Employees eine Lohnerhöhung von mindestens 4,5 % auf jährlicher Basis und schlägt vor, dass die Lohnerhöhung während der Laufzeit des Tarifvertrags immer mindestens der Erhöhung des WML entspricht.

Der Gegenvorschlag von GroentenFruit Huis sieht eine Lohnerhöhung von 1,1 % ab dem 1. Juli nächsten Jahres und eine Lohnerhöhung von 2 % ab dem 1. Januar 2026 vor, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dabei wird berücksichtigt, dass bereits am 1. Januar dieses Jahres eine Lohnerhöhung von 3 % vorgenommen wurde. Außerdem entfällt nach diesem Vorschlag in der Beschäftigungsgruppe A die Stufe mit null Berufsjahren, und neue Beschäftigte in der Beschäftigungsgruppe A werden von nun an in die Stufe mit einem Berufsjahr eintreten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich zwei wichtige Urteile zur Gleichbehandlung bei der Arbeitszeit, genauer gesagt bei der Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit, gefällt. Überstunden liegen vor, wenn Teilzeitbeschäftigte mehr als die vereinbarte Arbeitszeit leisten. Überstunden liegen vor, wenn mehr als die Vollzeitarbeitszeit geleistet wird. In unserem Tarifvertrag handelt es sich also um mehr Stunden als durchschnittlich 38 Stunden pro Woche. Das Gericht entschied, dass eine Überstunde und eine Mehrarbeitsstunde gleich vergütet werden müssen. Eine Ungleichbehandlung bei der Vergütung dieser Stunden ist verboten, es sei denn, sie ist objektiv zu rechtfertigen. Diese Urteile führen dazu, dass in vielen Tarifverträgen gefordert wird, dieses Lohngefälle zu beseitigen. Auch unser Tarifvertrag steht vor dieser Herausforderung. Und ist deshalb neben dem Entgeltparagraphen das Hauptthema dieser Tarifverhandlungen. Schließlich muss der Tarifvertrag mit diesen Urteilen in Einklang gebracht werden.

Weitere Vorschläge der Gewerkschaften sind eine Erkältungszulage, eine Erhöhung der Reisekostenpauschale, eine Vorruhestandsregelung (RVU) und die Einschränkung befristeter Arbeitsverträge. Die anderen Themen werden in den CAO-Verhandlungen nicht weiter erörtert, bis mehr Klarheit über den Lohnparagraphen und die Vergütung von Überstunden gegenüber Überstunden besteht.

Die Folgekonsultationen der Sozialpartner sind bis Juni geplant. Dies soll gute Fortschritte fördern und den Parteien genügend Raum geben, sich in der Zwischenzeit mit ihren Wählergruppen zu befassen und das Mandat ihrer Mitglieder und/oder Vorstände zu erhalten.