Ab 2025 müssen Gewächshauserzeuger keine Steuern mehr für gekauftes Gas zahlen, das sie durch den Einsatz einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) in Strom umwandeln und im eigenen Betrieb verwenden, berichtet AgriHolland.
Finanzstaatssekretär Marnix Van Rij ändere damit einen Vorschlag für ein Gesetz über steuerliche Maßnahmen für den Unterglasanbau. Dieser sollte Teil des Steuerplanpakets 2024 sein.
Gewächshauserzeuger zahlen derzeit keine Steuern für das Gas, das sie in ihrer KWK-Anlage verwenden. Damit Sie Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben, müsse ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 30 % erreicht werden. Ab 2025 könnte ein Teil der Befreiung wegfallen, da es ein Gesetz über steuerliche Klimamaßnahmen im Unterglasanbau geben soll. Demnach bliebe zwar das Gas, das für die Erzeugung von ins Netz eingespeistem Strom bestimmt sei, steuerfrei. Das Gas für den Strom des eigenen Gewächshausbetriebs würde allerdings besteuert, heißt es weiter.
Der ursprüngliche Vorschlag van Rijs sei deshalb rückgängig gemacht worden, weil unbeabsichtigte Anreize befürchtet werden, es also finanziell günstiger werden könnte, viel selbst erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen und für den Eigenverbrauch Strom dazuzukaufen. Desalb soll es eine Einspeisebefreiung geben, die laut van Rij für den gesamten erzeugten Strom gelten soll, unabhängig vom Kunden.
Die Vorgaben an den Wirkungsgard der KWK werden ab 2025 bis 2030 strenger. Ab 2025 werden weniger effiziente Anlagen eine geringere Befreiung erhalten und mehr bezahlen müssen. 2030 muss für eine 100 %ige Befreiung ein Wirkungsgrad von 60 % erreicht werden. Allerdings würden die meisten Anlagen dies gar nicht leisten können. Auch die CO2-Steuer wird laut AgriHollabd steigen. Der ursprüngliche Vorschlag hatte einen Preis von 1,35 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen, nun beginnt er bei 8,20 Euro. BIs 2030 wird er dann auf 12,40 Euro steigen. Zuvor waren es 6,80 Euro pro Tonne CO2, heißt es abschließend.