Damit steigt der gesetzliche Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer ab 21 Jahren auf 13,27 Euro brutto pro Stunde bei einer 36-Stunden-Woche, berichtet GroentenFruit Huis.
Der gesetzliche Mindestlohn wird halbjährlich, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli, in Anlehnung an den Tariflohn angehoben. Gleichzeitig führt die Regierung am 1. Januar 2024 einen gesetzlichen (Brutto-)Mindeststundenlohn ein. Das bedeutet, dass es keine gesetzlichen Tages-, Wochen- und Monatsmindestlöhne mehr geben wird.
Der Monatslohn eines Mindestlohnempfängers wird bald durch die tatsächliche Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden bestimmt. Derzeit haben Mindestlohnempfänger, die 40 Stunden arbeiten, einen niedrigeren Stundenlohn als Personen, die 36 Stunden pro Woche arbeiten. Mit dieser Ungleichheit wird nun Schluss sein. Der Mindeststundenlohn wird auf der Grundlage einer 36-Stunden-Woche berechnet.
Bei den Lohnerhöhungsvereinbarungen für den Gesamtarbeitsvertrag vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2024 wurde diese Umstellung auf einen Mindeststundenlohn berücksichtigt. Dies wurde in der Lohnerhöhung von 155 Euro brutto pro Monat auf Vollzeitbasis ab 1. Januar 2024 berücksichtigt. Als diese Vereinbarungen getroffen wurden, war die Indexierung des gesetzlichen Mindestlohns jedoch noch nicht bekannt, weder für den 1. Juli 2023 noch für den 1. Januar 2024.