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Ab Mai 2020 gilt die neue Düngeverordnung, die u.a. auch eine Begrenzung für den Einsatz von organischen Düngemitteln auf 170 kg Gesamt-N pro Hektar und Jahr im Betriebsdurchschnitt vorsieht. Über die Auswirkungen auf den Gemüseanbau sprach QS mit Dr. Georg Mevenkamp, Geschäftsführer AMG Agrarmanagement GmbH.

Mevenkamp könne nicht nachvollziehen, dass die organische Düngung im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung begrenzt wird. Vielmehr sollte der Einsatz organischer Dünger gefördert werden, um ein breites Bodenleben zu gewährleisten, erklärte er gegenüber QS im Interview. Hinzu komme, dass die Düngeverordnung keine Langzeitfolgen der Einschränkungen auf die Bodenfruchtbarkeit berücksichtige.

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