Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf neue Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelabfällen verständigt.
Am 18. Februar einigten sich die beiden Co-Gesetzgeber auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Demnach müssen die Mitgliedstaaten bis Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10 % sowie um 30 % pro Kopf im Handel, Restaurants und in den privaten Haushalten reduzieren. Als Referenz wird der durchschnittliche Verlust in den Jahren 2021 bis 2023 angesetzt. Abfälle auf Ebene der landwirtschaftlichen Erzeugung sind von den Zielen ausgenommen. Bei den Trilog-Verhandlungen konnte sich das EU-Parlament mit seiner ambitionierteren Position nicht durchsetzen. Die Parlamentarier hatten sich für Reduktionsziele in Verarbeitung und Herstellung sowie beim privaten Konsum, Handel und Außer-Haus-Verpflegung von 20 % respektive 40 % ausgesprochen. AgE