Sie ist kleiner als die heimische Art, und sie muss bekämpft werden: Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien, breitet sich jedoch zunehmend auch in Deutschland aus. Das Landvolk warnt vor der Gefahr durch diese Insekten, von denen einzelne Tiere und ein Nest erstmals in Niedersachsen gemeldet worden sind.
„Wir sehen die Asiatische Hornisse ganz klar als Bedrohung für unsere Honigbienen und Bienenvölker an, werden aber damit leben müssen“, erläutert Heinrich Kersten, Vorsitzender der Bienenfreunde Verden, einer Interessen- und Aktionsvereinigung von Imkern, Landwirten und Jägerschaft im Landesverband Hannoverscher Imker. „Das Insekt wird sich nach aktuellen Erkenntnissen definitiv raumgreifend entwickeln.“ Die Asiatische Hornisse frisst Bienen und andere Bestäuber, von daher ist sie eine Bedrohung für den gesamten Imkereisektor. Mittelfristig sind auch größere Schäden im Obstbau durch die Asiatische Hornisse möglich, teilt das Landvolk Niedersachsen mit.
„Wichtig ist es, die Bienen zu beobachten, aber keine Panik zu bekommen und eine Fluglochsperre für die Hornisse vorzusehen, um das Eindringen in den Stock zu vermeiden“, gibt Henrike Zander, zweite Vorsitzende der Bienenfreude Verden, praktische Tipps. „Mit regelmäßigen Kontrollen bei den Bienenvölkern und Fluglochbeobachtungen sollte man einen guten Überblick haben über das gesamte Geschehen.“ Bei Annäherungen an das Nest oder bei Erschütterungen können die Hornissen zur Verteidigung Menschen aktiv angreifen. Für allergische Personen stellt die Hornisse eine ernste Gesundheitsgefahr dar. In Deutschland gibt es eine Meldepflicht für das Vorkommen der Asiatischen Hornisse, da diese als invasive Art gilt.
Ansprechpartner für Fund-Meldungen und Beseitigung der Nester sind die unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Ansprechpartner der zuständigen Behörde für Niedersachsen landesweit ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, E-Mail invasive-arten@nlwkn.niedersachsen.de). Fachlichen Rat erteilen zudem das LAVES-Institut für Bienenkunde sowie ehrenamtlich tätige Wespen- und Hornissenberater. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung informieren und sensibilisieren. Dabei hilft ihnen die Musterbetriebsanweisung „Asiatische Hornisse“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Für Mitarbeitende, die allergisch auf Insektenstiche reagieren, seien besondere Maßnahmen festzulegen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei anerkannt, dass ein Insektenstich, den ein Versicherter während der beruflichen Tätigkeit erleide, grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann.