In einer Pressemitteilung hat die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. der Stadtverwaltung eine Taktik von „Verschleppung, Verbummelung, Aussitzen“ vorgeworfen, mit der die Umsetzung eines Beschlusses zur Umsiedelung des Großmarktes verhindert werden soll.
Nach einem 2007 gefassten Beschluss des Kölner Rates sollte der Großmarkt bis 2020 nach Köln-Marsdorf verlagert werden. Allerdings wurde in einer Sitzung am 22.11.2018 der Betrieb des Großmarkts bis 31.12.2023 verlängert und Händlern sowie Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt eine Standortgarantie gewährt wird.
In der Pressemitteilung hat die Interessengemeinschaft dem Amt für Liegenschaften der Stadt Köln nun vorgeworfen, das gesamte Gelände des jetzigen Kölner Großmarkts bis 2020 freistellen zu wollen. Zudem habe das Amt die 2007 gleichfalls vom Rat beschlossenen Sanierungsmaßnahmen einfach unterlassen. Daraus seien Verwahrlosung, Mindernutzung und unbrauchbare Infrastrukturen erfolgt, die wiederum als Begründung für eine Sanierungssatzung dienten, die das Ziel habe, den Großmarkt an seinem jetzigen Standort 2020 zu schließen. Auf dem Gelände plant die Stadt die Errichtung der „Parkstadt Süd“, eines Wohngebietes.
Nach Meinung der Interessengemeinschaft hält die Stadtverwaltung jegliche Information zurück, wo und wann genau der sog. Pionierpark in Marsdorf, der vor der Entwicklung der Marktstadt 2023 entsteht, errichtet werden soll. Außerdem habe man billigend in Kauf genommen, dass die Hauptzufahrt zum Großmarkt aufgrund des Baus der Nord-Süd Stadtbahn 1,5 Jahre geschlossen wird. „Wir erwarten, dass die schädigenden Handlungen der Stadtverwaltung sofort unterbunden werden und das die Stadtverwaltung ihre bisherige Haltung aufgibt und zur Erfüllung der vom Rat gestellten Aufträge unverzüglich zurückkehrt. Dies ist zum einen der Erhalt des Betriebs des Kölner Großmarkts bis Ende 2023 und zum anderen die Verlagerung des Kölner Großmarkts nach Marsdorf bis dahin ', so die Interessengemeinschaft abschließend.