Die niederländische Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Unternehmen in Südholland Geldstrafen wegen des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels verhängt.
Beide Unternehmen müssen demnach 50.000 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft sah es gemäß einem eigenen Bericht als erwiesen an, dass die Unternehmen bei der Herstellung und Verwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels zur Bekämpfung des hochansteckenden Pflanzenvirus ToBRFV zusammengearbeitet haben. Die beiden Unternehmen hatten dem Bericht zufolge in den Jahren 2020 und 2021 gemeinsam an der Entwicklung eines Pflanzenschutzmittels gegen ToBRFV und für dessen Vermarktung gearbeitet. Es soll von mehreren Tomatenerzeugern ohne offizielle Genehmigung getestet worden sein. Für die Entwicklung und Vermarktung des Mittels war demnach ein eigenes Unternehmen gegründet worden. Durch dessen Gründung und die Erprobung des Mittels bei verschiedenen Tomatenzüchtern sei alles intern gehalten und damit bewusst gegen das Gesetz verstoßen worden. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein, nachdem sie von der Nationalen Lebensmittelbehörde NVWA alarmiert worden war.
Anfang 2019 war das Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) in einer Tomatenkultur in den Niederlanden nachgewiesen worden. Dieses Virus kann im Tomatenanbau große Schäden verursachen. Das Virus ist leicht durch Kontakt auf Pflanzen übertragbar und somit hoch ansteckend. Durch den Handel mit infiziertem Saatgut, Jungpflanzen und Früchten kann das Virus über weite Strecken verbreitet werden. Seit dem 4. Oktober 2019 steht das Virus unter Quarantäne und seit dem 1. November 2019 gelten in der Europäischen Union Notfallmaßnahmen.