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Der Gestaltungskatalog für die Nutzung des QS-Prüfzeichens kann ab sofort in einer aktualisierten Version auf der QS-Webseite angesehen und heruntergeladen werden. Die aktuell geltenden Regelungen zur generellen Nutzung des QS-Prüfzeichens wurden in der neuen Fassung des Gestaltungskatalogs nicht verändert.

„Neben einigen strukturellen Anpassungen wurden lediglich die Regeln zur QS-Kennzeichnung bei zusammengesetzten Produkten überarbeitet. Bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten Produkten ist zusätzlich darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile als QS-Ware mit einer Fußnote im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Zusammengesetzte Produkte sind Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen, wie beispielsweise mariniertes und gewürztes Fleisch, Mischsalate und Gemüsemischungen sowie Fertiggerichte“, teilt QS mit. Das blaue QS-Prüfzeichen kennzeichnet Lebensmittel, die nachweisbar unter Einhaltung verbindlicher Qualitätsanforderungen hergestellt und vermarktet werden. Es darf nur von QS-Systempartnern, zugelassenen Zertifizierungsstellen, Bündlern und anerkannten Laboren auf Produktverpackungen, Werbemitteln, Verpackungsmaterialien oder in der Unternehmens-kommunikation verwendet werden. Der Gestaltungskatalog von QS erklärt, welche Regeln und Richtlinien bei der Nutzung und Darstellung zu beachten sind.