In der aktualisierten Fassung wurden die bislang geltenden Regelungen für die Zeichennutzung nicht verändert. Ergänzt wurden Sonderregelungen für im QS-System zugelassene Tiertransportunternehmen sowie Informationen zur Verwendung und Darstellung des um die Fundstellenangabe 'www.q-s.de' ergänzten QS-Prüfzeichens. Seine Verwendung auf Produktverpackungen ermöglicht es Verbrauchern, über das Internet weitere Informationen zu den Kriterien des QS-Prüfsystems zu erhalten. Zudem wurden im Gestaltungskatalog die Regelungen zur Zeichennutzung bei Convenience-Produkten angepasst. So ist bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten Produkten darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile als QS-Ware deklariert werden.
Der aktuelle Gestaltungskatalog kann hier angesehen und heruntergeladen werden.