Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen – Aktualisierte Version erschienen

Das blaue QS-Prüfzeichen kennzeichnet Lebensmittel, die nachweisbar unter Einhaltung verbindlicher Qualitätsanforderungen hergestellt und vermarktet werden. Es darf nur von QS-Systempartnern, zugelassenen Zertifizierungsstellen, Bündlern und anerkannten Laboren auf Produktverpackungen, Werbemitteln, Verpackungsmaterialien oder in der Unternehmenskommunikation verwendet werden. Welche Regeln und Richtlinien bei der Nutzung und Darstellung zu beachten sind, erklärt der Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen.

In der aktualisierten Fassung wurden die bislang geltenden Regelungen für die Zeichennutzung nicht verändert. Ergänzt wurden Sonderregelungen für im QS-System zugelassene Tiertransportunternehmen sowie Informationen zur Verwendung und Darstellung des um die Fundstellenangabe 'www.q-s.de' ergänzten QS-Prüfzeichens. Seine Verwendung auf Produktverpackungen ermöglicht es Verbrauchern, über das Internet weitere Informationen zu den Kriterien des QS-Prüfsystems zu erhalten. Zudem wurden im Gestaltungskatalog die Regelungen zur Zeichennutzung bei Convenience-Produkten angepasst. So ist bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten Produkten darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile als QS-Ware deklariert werden.

Der aktuelle Gestaltungskatalog kann hier angesehen und heruntergeladen werden.