Die neuen Regelungen zum Schutz geografischer Angaben (g.A.) haben die letzte Hürde genommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Kompromiss aus den Verhandlungen mit dem Europaparlament in der vergangenen Woche ihren Segen erteilt.
Das Europaparlament hatte dem Ergebnis des Trilogs bereits Ende Februar grünes Licht gegeben. Neu geregelt wird unter anderem die Ausweisung von Produkten mit Inhaltsstoffen, die eine g.A. aufweisen. Diese müssen in ausreichender Menge vorhanden und charakteristischer Bestandteil des Endprodukts sein. Vergleichbare Inhaltsstoffe ohne g.A. dürfen nicht mehr enthalten sein. Außerdem muss der Mengenanteil der g.A.-Zutat ausgewiesen werden.
Ausgeweitet wird der Schutz der Herkunftsangaben im Online-Handel. Internetadressen, die entsprechende Angaben illegal verwenden, können abgeschaltet oder gesperrt werden. Eingebunden wird dafür das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). AgE