Bei der vorbeugenden biologischen Kontrolle werden Nutzen und Risiken natürlicher Gegenspieler evaluiert, schon bevor ein invasiver Schädling eintrifft. So können die Gegenspieler im Ernstfall rasch zugelassen und eingesetzt werden, berichtet Agroscope.
Invasive Arten verursachen immense Schäden in der Landwirtschaft und in der Umwelt. Die Freisetzung natürlicher Gegenspieler aus dem Herkunftsgebiet eines Schädlings kann eine nachhaltige Bekämpfungsstrategie darstellen. In der Regel erfordern die Untersuchungen der biologischen Grundlagen, die Abklärung möglicher Risiken und schliesslich die behördliche Zulassung vor einem Einsatz mehrere Jahre. Werden solche Programme erst mit Auftreten des Schädlings gestartet, gehe wichtige Zeit verloren, in der die Schäden anwachsen. Daher sei es wichtig, Vorhersagen zu treffen, welche invasiven Schädlinge in Zukunft relevant werden könnten und wie man sie bekämpfen kann.
Leitlinien für Evaluation potentieller Gegenspieler
Ein internationales Konsortium mit Beteiligung von Agroscope hat Leitlinien entwickelt, mit denen evaluiert werden kann, ob sich ein Schädling und seine natürlichen Gegenspieler zur vorbeugenden biologischen Kontrolle eignen. Auf der einen Seite werden die Relevanz und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schädlings untersucht. Auf der anderen Seite wird geklärt, ob es ausreichend wirksame Gegenspieler gibt. Schlüsselüberlegungen hierbei sind:
- die klimatische Eignung der Organismen für das Zielgebiet
- ihr Vermehrungs- und Ausbreitungspotential und
- die Synchronisation mit dem Zielschädling.
Hierfür können insbesondere klimatische Modellierungen hilfreich sein.
Um die biologische Sicherheit zu gewährleisten, müssen darüber hinaus genügend Informationen über die Spezifität des natürlichen Gegenspielers vorhanden sein, sowie über einheimische Arten, die durch den Gegenspieler als Beute, Konkurrenten oder Hybridisierungspartner gefährdet sein könnten. Offene Fragen bezüglich der Sicherheit können in Biotests im Herkunftsland oder im Zielland unter Quarantänebedingungen geklärt werden.
Schließlich gilt es praktische Hürden zu identifizieren. Dies können limitierte Möglichkeiten zu Bezug und Zucht des Gegenspielers sowie potentieller Nichtzielorganismen für Versuche zur biologischen Sicherheit sein. Wichtig seien ebenfalls geeignete Räumlichkeiten zum Umgang mit exotischen Organismen und die regulatorischen Gegebenheiten zu Import, Haltung und Freisetzung von exotischen Gegenspielern.
Fallbeispiele
Mit den entwickelten Leitlinien wurden anschließend verschiedene Fallbeispiele im Europäischen Kontext evaluiert. So wurden Gegenspieler des Amerikanischen Kartoffelblattsaugers und des Asiatischen Eschenprachtkäfers grundsätzlich für geeignet befunden. In beiden Fällen gilt es jedoch noch Fragen der biologischen Sicherheit und der Etablierungsfähigkeit abschliessend zu klären.
Ein Gegenspieler des zweizeiligen Kastanienbohrers hingegen wurde als ungeeignet eingestuft. Zum einen sei seine Zucht sehr schwierig, zum anderen gibt es derzeit keine Möglichkeit, ausreichend Individuen zur Untersuchung der biologischen Sicherheit oder zur Freisetzung zu beziehen.