Die Zulassung der Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl wurde von der Europäischen Kommission nicht verlängert. Seit dem Beschluss im Januar 2020 ist der Einsatz der beiden Mittel EU-weit verboten.

Wie QS berichtet, stehe noch nicht fest, ab wann die gesenkten Rückstandshöchstgehalte gelten sollen. Grundsätzlich werde er drei Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gültig. Aufbrauchfristen werden nicht gewährt. Da sich trotz des bestehenden Verbots noch Ware auf dem Markt befinden kann, bei deren Produktion die beiden Wirkstoffe verwendet wurden, wird empfohlen, Vorgaben zu Rückständen von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl in die Einkaufskontrakte aufzunehmen und bei der Beprobung von Rohwaren ein Augenmerk auf die Analyse beider Wirkstoffe zu legen, heißt es abschließend.