Foto: Markus Mainka/AdobeStock

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Im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498 müssen in den EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiophanat-methyl enthalten, spätestens am 19. April 2021 widerrufen werden, berichtet QS.

Auch die Zulassung für das Fungizid Cercobin FL, das zur Bekämpfung von pilzlichen Lagerfäulen bei Kernobst eingesetzt wird, ist betroffen. Ein Widerruf sei laut QS aber nicht notwendig, da die Zulassung in Deutschland durch Zeitablauf am 31. Oktober 2020 endet. Nach Ablauf gilt aber eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2021 sowie eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 19. Oktober 2021.