Die EU und das Königreich Marokko haben vereinbart, eine gemeinsame Erklärung zur Durchführung der Protokolle 1 und 4 des Assoziationsabkommens einzufügen, wonach 'Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der marokkanischen Zollbehörden unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen genießen wie die von der EU für die unter das Assoziationsabkommen fallenden Erzeugnisse', wie fepex berichtet.
Die Europäische Kommission rechtfertigt den Vorschlag 'zur wirtschaftlichen Entwicklung der Westsahara beizutragen, indem sie sicherstellt, dass Ausfuhren in die EU mit Ursprung in der Westsahara in den Genuss umfassender Handelspräferenzen kommen'. Mit diesem Vorschlag reagiert die Europäische Kommission auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016, wonach das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko auf die Westsahara nicht anwendbar ist, weil dieses Gebiet als Drittland anzusehen ist. Seitdem haben Brüssel und Marokko über eine Änderung des Assoziierungsabkommens verhandelt, da das Interesse Marokkos an der Obst- und Gemüseproduktion in der Sahara in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat.