Die Dokumentenkontrolle werde sich jedoch nicht verändern. Lkw, die nach Europa einfahren wollen, müssen mit ihrer Ladung alle von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellten Pflanzengesundheitszeugnisse vorlegen. Wie es weiter heißt, werde die Europäische Kommission mit dem marokkanischen Amt für Gesundheitssicherheit und Lebensmittel (ONSSA) zusammenarbeiten, um die marokkanischen Erzeuger bei den neuen Einfuhrbedingungen zu begleiten.