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Das EU-Parlament habe eine Verordnung verabschiedet, wonach Geldstrafen vom Umsatz eines Unternehmens abhängen sollen. Alternativ können sie den wirtschaftlichen Vorteil widerspiegeln, den ein Unternehmen von einem Regelverstoß hat, meldet schweizerbauer.ch.

Zudem sollen die Unternehmen stärker als bisher für die Kosten aufkommen, damit den Behörden mehr finanzielle Mittel für ihre Arbeit zur Verfügung stehen. Jutta Jaksche vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland: 'Derzeit gehen die Behörden einem Betrug eher nur dann nach, wenn eine Gesundheitsgefährdung droht. Für mehr fehlen ihnen die Kapazitäten. Das könnte sich mit der neuen Verordnung ändern.'
Die EU-Mitgliedstaaten werden außerdem dazu verpflichtet, Whistleblower besser zu schützen und ein System zu schaffen, das zu Hinweisen auf Lebensmittelbetrug aufruft und die Befugnisse der Behörden werden aktualisiert. Dazu gehöre die Schließung einer Internetseite eines Unternehmens. 'Und die Kontrolleure können jetzt Lebensmittel anonym online bestellen und diese als offizielle Probe verwenden', so Jaksche. Die EU-Länder haben dieser neuen Regelung bereits zugestimmt, sie soll ab Mitte Dezember 2019 gelten.

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