Die Entscheidungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung von Glyphosat verweigert wurde, wurden vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt.
In einer Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union heißt es, dass es dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eines in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffs wie Glyphosat entspreche, dass er gerade seiner Wirkung wegen in die Umwelt freigesetzt werde. Seine vorhersehbaren Emissionen können daher nicht als rein hypothetisch angesehen werden. „Somit muss die Öffentlichkeit nicht nur Zugang zu den Informationen über die Emissionen als solche haben, sondern auch zu den Informationen über die mehr oder weniger langfristigen Folgen dieser Emissionen für den Zustand der Umwelt wie z.B. die Auswirkungen dieser Emissionen auf die nicht zur Zielgruppe gehörenden Organismen. Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über die Emissionen in die Umwelt besteht nämlich gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann.“