Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel, die Mancozeb enthalten, wird spätestens bis zum 04. Juli 2021 widerrufen. Aufbrauchfristen enden spätestens am 04. Januar 2022. Für die genannten Pflanzenschutzmittel wird gemäß dem Pflanzenschutzgesetz im Anschluss an das Zulassungsende eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten gelten. Die Aufbrauchfrist ist noch nicht bekannt gegeben, so QS. Der Vorschlag zum Verbot wurde von den Mitgliedstaaten im Oktober 2020 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt. Er folgt der wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), die gesundheitliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf eine toxische Wirkung auf die Fortpflanzung, und den Schutz der Umwelt bestätigte. Mancozeb habe zudem endokrinschädigende Eigenschaften für Menschen und für Tiere.