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Die Europäische Kommission hat ein tschechisches Hilfsprogramm über rund 370 Mio Euro zur Unterstützung von durch die Corona-Krise geschädigten Unternehmen im primären Agrarsektor sowie in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion genehmigt. Wie die Brüsseler Behörde bekanntgab, wurde die Regelung im Rahmen des vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen gebilligt. Die staatlichen Hilfen, die in Form direkter Zuschüsse gewährt werden sollen, stehen allen landwirtschaftlichen Betrieben und Lebensmittel- und Futtermittelhersteller offen. Die Gelder sollen dabei schwerpunktmäßig ein ausreichendes Betriebskapital für die Begünstigten gewährleisten. Gewährt werden sollen die Beihilfen Unternehmen, die im Vergleich zu 2019 einen Rückgang ihres Gesamteinkommens um mindestens 25 % zu verzeichnen haben. Laut Kommission wird in Prag davon ausgegangen, dass von den Unterstützungsmaßnahmen zwischen 12.000 bis 20.000 Unternehmen profitieren. Ziel des Programms sei es, den Liquiditätsbedarf der Landwirte zu decken und ihnen zu helfen, ihren Betrieb fortzuführen. Die EU-Behörde stellte zu der Genehmigung fest, dass die tschechische Regelung den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspreche. Insbesondere würden die Beihilfenobergrenzen von 100.000 Euro für Unternehmen, die in der Primärproduktion des Agrarsektors tätig seien, sowie von 800.000 Euro für Unternehmen in der Lebensmittel- und Futtermittelherstellung aktiv seien, nicht überschritten. Des Weiteren werde das Programm - wie vorgeschrieben - zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Brüssel kam überdies zu dem Schluss, dass die Maßnahmen „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ seien, um eine schwerwiegende Störung der tschechischen Wirtschaft zu beheben. AgE

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