Am 12. September 2023, will das Europäische Patentamt (EPA) über einen Einspruch gegen ein Patent der Firma BASF (Nunhems) auf buschig wachsende Wassermelonen (EP2814316) verhandeln und entscheiden. Der buschige Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall und wurde laut Patentschrift lediglich entdeckt, so Keine Patente auf Saatgut.
Der Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt. Das EPA hatte das Patent 2021 erteilt. Keine Patente auf Saatgut! legte Einspruch ein, weil das Patent nicht erfinderisch und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten verboten ist. Nach den vorliegenden Stellungnahmen will BASF das Patent verteidigen.
Gemäß dem europäischen Patentrecht sind Patente auf Pflanzensorten generell verboten. Patente können nur dann erteilt werden, wenn die erwünschten Merkmale per Gentechnik erzeugt wurden. Doch der buschige Wuchs der Pflanzen wurde nicht mit gentechnischen Methoden erzielt.
In Europa garantiert der sogenannte Sortenschutz, dass alle konventionell gezüchteten Sorten frei verwendet werden können, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Dagegen können Patente dazu genutzt werden, den Zugang zur biologischen Vielfalt, der für die Züchtung unverzichtbar ist, zu behindern oder auch zu blockieren. Werden derartige Patente erteilt, können langfristig nur noch große Konzerne wirtschaftlich überleben. Sie entscheiden dann, was angebaut und geerntet wird, welche Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden und welche Preise dafür zu bezahlen sind.
Unabhängig davon, wie die Verhandlung endet, muss die Politik hier für klare Spielregeln sorgen. Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass die bestehenden Verbote im Patentrecht konsequent umgesetzt und Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere gestoppt werden. Während die Regierung in Österreich bereits eine Änderung der nationalen Patentgesetze beschlossen hat, bleibt der in Deutschland zuständige Bundesjustizminister Buschmann bisher untätig.