Lange wurde über die Pläne und die Zukunft des Großmarktes in Düsseldorf gestritten. Es schien zuletzt so, als habe man sich auf eine Lösung geeinigt. Auch wurde mit den Arbeiten auf dem Gelände bereits begonnen. Doch am 28. November stoppte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Umbaupläne.
Zwei Händler hatten geklagt und – für viele überraschend – nun recht bekommen. Das Gericht führte gegen die von der Stadt geplante Privatisierung des seit dem Jahr 1936 in Düsseldorf bestehenden Großmarktes verfassungsrechtliche Bedenken an. Es handele sich hierbei nicht lediglich um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt. Der Großmarkt sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Daher könne die Stadt den Betrieb des Großmarktes nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gänzlich auf private Dritte übertragen. Erforderlich sei, dass die Stadt sich weiterhin Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalte. Diese Vorgaben hielten die derzeitigen Pläne der Stadt Düsseldorf zur Umgestaltung des Großmarktes nicht ein. Sie sähen nicht vor, dass die Stadt weiterhin Kontrollrechte behalte, sondern seien auf eine vollständige Privatisierung des Marktes ausgelegt.