Foto: Großmarkt Düsseldorf

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Gibt es für die Düsseldorfer Großmarkthändler möglicherweise auf der anderen Seite des Rheins im benachbarten Neuss eine Zukunft? Wenn es nach dem Erkrather Immobilienspezialisten Industrial Property Experts (IPE) geht, dann eventuell schon. Das Unternehmen brachte für die Großmarkthändler der Landeshauptstadt jetzt eine Alternative ins Spiel.

Es handelt sich nach Informationen von „RP online“ um einen rund 35.000 m² großen Standort im Stadtteil Neuss-Hammfeld, der bis vor kurzem im Besitz von Landgard gewesen war. Das Straelener Unternehmen hatte das Gesamtareal des Altstandortes in Neuss mit ca. 71.000 m² Grundstücksfläche im Rahmen eines klassischen Sale-and-lease-back-Geschäftes verkauft und wird zukünftig für seinen neuen Cash & Carry Markt an gleicher Stelle ein deutlich kleineres Areal zurückmieten. IPE-Chef Drecker wird von „RP online“ dahingehend zitiert, dass sich der alternative Standort alleine schon aus logistischer Sicht ausgezeichnet für die Düsseldorfer Großmarkthändler eigne. Konkrete Pläne müssten bei entsprechendem Interesse noch erarbeitet werden, die Chance dort zu bauen, habe sich erst vor wenigen Monaten ergeben. Doch sollten die Ideen Wirklichkeit werden, werde man sich dafür einsetzen, für die Unternehmen „passgenau nach ihren Bedürfnissen zu bauen.“ Voraussetzung hierfür seien jedoch verbindliche Absichtserklärungen.

Die Situation der Düsseldorfer Großmarkthändler war in den vergangenen Jahren alles andere als einfach, immer wieder wurden der Stadt Düsseldorf Konzepte vorgestellt, immer wieder wurden die Pläne von den Behörden verworfen oder so abgeändert, dass die Zukunftsfähigkeit und Planungssicherheit der ansässigen Unternehmen nicht mehr gewährleistet schien. Einen vorläufigen Höhepunkt hatte das Hin und Her kürzlich mit dem durch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erwirkten vorläufigen Stopp der Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarktes erreicht. Zwei ansässige Händler hatten geklagt und Recht bekommen. Verfassungsrechtliche Bedenken standen bei der Entscheidung im Vordergrund. Der Großmarkt sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Daher könne die Stadt den Betrieb des Großmarktes nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gänzlich auf private Dritte übertragen. Erforderlich sei, dass die Stadt sich weiterhin Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalte, so das Gericht.

Die Händlerschaft auf dem Düsseldorfer Großmarkt scheint indes gespalten zu sein. Erst kürzlich hatte eine Gruppe von Händlern aus dem Lebensmittelbereich die „Großmarkthallen Düsseldorf eG“ gegründet. Die Genossenschaft soll künftig das Betriebsmanagement des umgestalteten Großmarkts übernehmen, sie tritt dann als Interessenwahrer der Händler auf. Angestrebt ist der Abschluss eines Generalmietvertrags mit der städtischen Tochtergesellschaft IDR. Händler, Stadt und IDR hätten sich in den zurückliegenden Verhandlungen über die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Großmarkthallen sehr weit angenähert, hieß es von Seiten der Großmarktgilde. Bleibt also abzuwarten, wie die sich in Neuss bietende Chance angenommen wird. Die städtischen Behörden dort dürften wohl geneigt sein, den Unternehmen weniger Steine in den Weg zu legen, als dies in der Vergangenheit in der Landeshauptstadt der Fall gewesen zu sein scheint.

m.s.