„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken ist ein herber Rückschlag für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Europa. Sie führt zu unkalkulierbaren Risiken für den internationalen Rohstoff- und Warenhandel“, erklärt Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Die Entscheidung des Gerichts, die Genome-Editing-Verfahren rechtlich als Gentechnik einzustufen, werde die betroffenen Unternehmen vor derzeit unlösbare Herausforderungen stellen. Marktteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette unterliegen nach dem Gentechnikrecht einer Kennzeichnungspflicht. „Umsetzung und Kontrolle werden aus unserer Sicht höchst problematisch, da die neuen Züchtungstechniken im erzeugten Produkt nicht erkennbar sind“, so Ehlers. Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft ist in internationale Warenströme eingebunden. In Ländern außerhalb der EU werden bereits Produkte mit Hilfe neuer Züchtungsmethoden erzeugt. Sie gelten als konventionell, müssen folglich nicht gekennzeichnet werden und werden so Teil der hier gehandelten und verarbeiteten Rohstoffe.
Mit der heutigen Entscheidung werden Forschungsergebnisse führender Wissenschaftler missachtet. Sie haben nachgewiesen, dass die hier in Rede stehenden Züchtungstechniken auf den gleichen Vorgängen beruhen, wie jede natürliche Mutation. „Die Nutzung von Innovationen dürfte nun deutlich erschwert oder verhindert werden“, befürchtet Ehlers. Der DRV fordert deshalb eine schnelle Entscheidung der EU-Kommission, die Rechtssicherheit für die genossenschaftlichen Unternehmen schafft – und zwar auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.