Am 24. Oktober findet eine wichtige Vorentscheidung im federführenden EU-Umweltausschuss zur SUR-Verordnung (Sustainable use of pesticides). Es geht um die beabsichtigten Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, so der Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland/Österreich (IBMA DA).
Ihre Einsatzmenge und das Risiko soll bis zum Jahr 2030 um 50 % reduziert werden. Der (IBMA DA begrüße die geplante Verordnung, die es erstmals ermögliche, biologische und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel rechtsverbindlich voneinander abzugrenzen. Das sei die Voraussetzung für eine gezielte Förderung der nachhaltigen Zukunftstechnologien.
„Biologische Pflanzenschutztechnologien sind ein wichtiger Bestandteil des Green Deals und der Farm to Fork. Mit ihrem Einsatz werden Reduktionsstrategien in der integrierten Pflanzenproduktion gelingen“, erklärt GF Brigitte Kranz vom IBMA D/A. Den Widerstand einiger Mitgliedstaaten gegen die Verordnung bedauere Kranz. “Die biologischen Pflanzenschutzmittel sind wirksam, lang erprobt und nachhaltig: Nützlinge, Mikroorganismen, Pheromone und spezielle Naturstoffe haben sich bewährt.“ So sind Raubmilben, Schlupfwespen oder Florfliegen im Pflanzenschutz in Glashauskulturen nicht mehr wegzudenken. Im Obstbau ist das Ausbringen von Pheromonen zur Verwirrung des Apfelwicklers längst Standard.