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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Myclobutanil oder Cyproconazol enthalten mit Wirkung zum 31. Mai 2021 widerrufen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt für alle vom Widerruf betroffenen Produkte eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 sowie Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Mit den identischen Fristen ist der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gültig.
Der Widerruf für die Zulassungen liegt darin begründet, dass für die Wirkstoffe Myclobutanil und Cyproconazol mit Wirkung zum 31. Mai 2021 die EU-Genehmigungen auslaufen. Für beide Wirkstoffe wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung eingereicht.