Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2024 verlängert. Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, die auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt wurden, hat das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2024 definiert, sofern deren Zulassung aktuell eine Gültigkeit bis zum 15. Dezember 2023 besitzt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mittteilt, bilde hierfür je nach Einzelfall die gesetzliche Grundlage die Art. 43 Abs. 6 oder Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Zulassungsinhabende Firmen, die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auch künftig in Verkehr bringen möchten, können ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.
Nach Angaben des BVL werden die Entscheidungen über Verlängerungen zeitnah auf der Internetseite “Verlängerungen von Zulassungen” bekanntgegeben. Die Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel wird einmal im Monat aktualisiert. Spätestens im Januar 2024 sollen dort die aktualisierten Zulassungsenden für alle glyphosathaltigen Mittel abgebildet sein.