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Und zwar mit Wirkung zum 17. März 2021. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) knüpft damit an eine Entscheidung der Europäischen Kommission an, nach der die Genehmigung für Bromoxynil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht erneuert wurde.

Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, erübrigt sich ein Widerruf bei einigen Pflanzenstoffmitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil aufgrund eines Zeitablaufs der Zulassung. Für alle betroffenen Pflanzenschutzmittel gilt aber die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 17. September 2021 und danach die Entsorgungspflicht.