Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, erübrigt sich ein Widerruf bei einigen Pflanzenstoffmitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil aufgrund eines Zeitablaufs der Zulassung. Für alle betroffenen Pflanzenschutzmittel gilt aber die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 17. September 2021 und danach die Entsorgungspflicht.