Mit Wirkung zum 31. Mai 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Texio (Zul.-Nr. 008862-00) mit dem Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 71 widerrufen. Der Widerruf erfolgte auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt für das Pflanzenschutzmittel Texio gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/939 eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2025.

Auberginen

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Image: Fruchthandel Magazin

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit den identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.