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Grund dafür ist, dass die EU die Genehmigung für den Wirkstoff alpha-Cypermethrin zurückgenommen hat. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Fastac ME mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 widerrufen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurde gemäß dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 für das Insektizid Fastac ME eine Abverkaufsfrist bis zum 7. Juni 2022 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022 festgelegt. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden. Mit den identischen Fristen ist der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gültig. Durch Zeitablauf enden am 7. Dezember 2021 auch die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel Alafatac 10 EC (Zul.-Nr. 00A212-00) und Fasthrin 10 EC (Zul.-Nr. 008614-00), die ebenfalls den Wirkstoff alpha-Cypermethrin beinhalten. Auch für diese beiden Pflanzenschutzmittel gelten die identischen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, wie für Fastac ME, sowie die Entsorgungspflicht