Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über eine am 16. November 2023 veröffentlichte Fachmeldung mitteilt, hat die Europäische Kommission die Entscheidung getroffen, die Genehmigung für die Verwendung von Clofentezin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456 nicht zu erneuern.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist in Deutschland mit Apollo 50 SC aktuell nur noch ein Pflanzenschutzmittel zugelassen, das den Wirkstoff Clofentezin beinhaltet. Apollo 50 SC wird bislang u.a. für die Bekämpfung von Obstbaumspinnmilben (Panonychus ulmi) an Birnen und Äpfeln eingesetzt. Nach Angaben des BVL endet die Zulassung für den Wirkstoff Clofentezin am 31. Dezember 2023 regulär durch Zeitablauf.
Für das Pflanzenschutzmittel Apollo 50 SC gilt eine reguläre Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2024 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 11. November 2024. Beide Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.