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Und dies rückwirkend zum 31. Dezember 2020. Für das Herbizid mit dem Wirkstoff Haloxyfop-P gilt nun eine Abverkauffrist bis zum 30. Juni 2021 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2022.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, müssen nach Ende der Aufbrauchfrist eventuell noch vorhandene Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgt werden. Am 31. Dezember 2020 endete die EU-Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Haloxyfop-P, da zuvor der Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurde. Daher verkürze sich die zuvor verlängerte Genehmigungsdauer des Wirkstoffs, heißt es abschließend.