Mit Wirkung zum 15. Januar 2025 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für zwei Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine.

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Image: Ruud Morijn/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine von dem Widerruf betroffen:

  • PROLECTUS (Zulassungsnummer: 007679-00)
  • KAMUY (Zulassungsnummer: 007679-60)

Für die oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 15. Juli 2025 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 15. Juli 2026. Mit den identischen Fristen gilt der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.